Rainer Arnold (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rainer Arnold
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Fernmeldemonteur, Volkshochschulangestellter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nürtingen
Landeslistenplatz
16, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
Ein Einsatz der Bundeswehr im Ausland erfolgt nur mit entsprechendem UN-Beschluss, nur gemeinsam mit Bündnispartnern aus EU und NATO und auf Basis der Völker- und Menschenrechte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
21.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Arnold,

Kindesentziehungen scheinen in Deutschland breite Zustimmung zu finden. Letztes Jahr waren es über 32000. www.systemagazin.de Erst wenn es einen selber trifft, oder nahe Verwandte oder Bekannte merkt man, dass keiner vor einer Kindesentziehung gefeit ist und dass Jugendämter ein einmal entzogenes Kind selten freiwillig und viel zu oft nie wieder herausgeben. Mit ihrer unglaublichen Machtfülle unterstehen Jugendämter trotz Empfehlung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments immer noch keiner unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht. Warum? Wie lange will man noch zuwarten? www.problemamt.de
Welche Rehabilitationsmassnahmen werden den durch einen Kindesentzug traumatisierten Familien angeboten?

Zum Wesensmerkmal einer Demokratie gehört die Gewaltentrennung. Ist diese überhaupt noch gewährleistet, wenn die Exekutive (Verwaltung, bzw. Jugendamt) der Judikative (Rechtsprechung) die Richtung vorgibt? Trotzdem halten sich Familiengerichte in ihren Entscheiden meistens an die Vorgaben der Jugendämter, selbst dann, wenn diese auf Vorurteilen, statt auf Fakten beruhen.
www.kindesraub.de
Hier stimmt etwas nicht!
Mit freundlichen Grüssen und bestem Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen
Antwort von Rainer Arnold
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Rainer Arnold
Sehr geehrte Frau ,

Sie sprechen hier ein ebenso wichtiges wie schwieriges Thema an. Darüber, dass der Eingriff von Jugendämtern in das Elternrecht die betroffenen Familien in ihren Grundfesten berührt besteht sicherlich kein Zweifel.

Ich teile allerdings nicht Ihre Auffassung von Jugendämtern als Macht im Staate, die der Rechtssprechung die Entscheidungen vorgeben könnten. Jugendämter sind zur Wahrnehmung ihres staatlichen Wächteramtes verpflichtet und stehen dabei immer im Spagat zwischen Kindeswohl und Elternrecht. Das Grundgesetz und geltende Gesetze schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen für die Voraussetzungen einer Inobhutnahme oder eines Entzuges der elterlichen Sorge eines Kindes oder eines Jugendlichen. Es gibt sehr hohe Hürden für den Eingriff des Staates in das Elternrecht, das in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unter ausdrücklichem Schutz der Verfassung steht. Jeder staatliche Eingriff in Familien muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, vorrangiges Ziel ist der Erhalt der Familie. Eingriffe in das Elternrecht sind grundsätzlich nur auf Basis richterlicher Entscheidungen insbesondere nach §§ 1666, 1666a BGB rechtmäßig.

Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) gibt den Jugendämtern ein differenziertes Instrument zur Hilfe und Unterstützung von Familien an die Hand. Die Fachkräfte müssen genau prüfen, ob auch Förder-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Familien in Betracht kommen. Die Jugendämter müssen diese Maßnahmen ausschöpfen, um Defizite in der elterlichen Erziehung auszugleichen, bevor sie in Familien eingreifen.

Dabei steht das Jugendamt in der Tat oft vor dem Problem, einerseits nicht verfrüht und nicht zu intensiv in elterliche Befugnisse einzugreifen, auf der anderen Seite aber Gefährdungen des Kindeswohls rechtzeitig abwehren zu müssen. Wir alle kennen die Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindestötung aus der Presse, bei denen Überprüfungen ergaben, dass das Jugendamtes früher und eingehender hätte eingreifen müssen. Nicht selten müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abwägen, ob ein Kind in der Familien bleiben kann oder ob es in Obhut genommen werden muss. Bei solchen Entscheidungsprozessen können aus unterschiedlichen Gründen manchmal auch Fehler vorkommen. Gerade in einem so sensiblen Bereich können Fehler allerdings fatale Folgen haben. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass vor Ort ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss, damit die vielfach schwierigen Entscheidungen mit der notwendigen Sorgfalt getroffen werden können.

Um den Kinderschutz in Deutschland weiter zu entwickeln, läuft auf Bundesebene das Forschungsprojekt "Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz", an dem sich bundesweit 48 Kommunen mit den jeweiligen Jugendämtern im Zeitraum von April 2009 bis November 2010 beteiligen. Welche Ergebnisse dieses Projekt hervorbringt und welche Konsequenzen abzuleiten sind, ist derzeit noch nicht abzusehen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, www.fruehehilfen.de. Nach den vorliegenden Informationen können wir davon ausgehen, dass mit dieser wissenschaftliche Analysen der richtige Ansatz gewählt wurde.

Für die Fälle, in denen es zwischen Eltern und Jugendämter zu unüberbrückbaren Konflikten kommt, sollte meiner Ansicht nach der Ansatz der Ombudsstellen weiter verfolgt werden. Zwar haben schon jetzt Leistungsberechtigte in der Kinder- und Jugendhilfe nach geltender Rechtslage verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte zu verwirklichen (u.a. Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Leitung des jeweiligen Jugendamtes). Um besonders die Kinderrechte in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu stärken, können aber unabhängige Ombudstellen geeignete Instrumente sein. Die SPD begrüßt daher die Arbeit des Bundesnetzwerkes Ombudschaft und wird prüfen, inwieweit diese unabhängige Ombudschaft in der Jugendhilfe entscheidend gestärkt werden kann. Hier sind unsere Fachpolitiker gerne zum Dialog mit allen Beteiligten bereit.

In diesem Sinne freundliche Grüße

Rainer Arnold
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Frage zum Thema Sicherheit
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Arnold,

im Rahmen meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich mit dem Themenkomplex "politischer Sprachgebrauch und Gesellschaft in Bezug auf das deutsche Militärengagement in Afghanistan". Diesbezüglich würde ich Ihnen gerne folgende Frage stellen.

Befindet sich die Bundeswehr in Afghanistan heute in einem Krieg?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Rainer Arnold
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23.09.2009
Rainer Arnold
Sehr geehrter Herr ,

dass Sie sich im Rahmen einer Diplomarbeit mit der Frage von Sprachgebrauch im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan beschäftigen, zeigt, dass die Frage nach Krieg oder nicht Krieg in Afghanistan nicht einfach zu beantworten ist.

Ich möchte Ihnen daher meinen Artikel in der Financial Times vom 9.07.09 empfehlen, in dem ich mich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt habe. Den Artikel finden Sie auf meiner Homepage www.rainer-arnold.de

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold
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Frage zum Thema Schulen
19.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Arnold,

unter der Überschrft

"Kinder im Schießkino: Bundeswehr in der Kritik"

gibt es einen Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 18.10.09 auf Seite 1, der mit folgenden Sätzen beginnt:
Heftige Kritik nach dem Besuch einer achten Schulklasse in der Eutiner Rettberg-Kaserne: Eltern und Landespolitiker sind empört, dass Soldaten den Kindern nicht nur den Schießsimulator vorführten, sondern diesen auch als "tausendmal besser als jede Playstation"" anpriesen. Die Bundeswehr bedauert den Vorfall.

Meine Fragen:

Stimmen wir darin überein, daß sich dieser Vorfall woanders wiederholen könnte?

Werden Sie das Bundesverteidigungsministerium dazu befragen?

Trifft es zu, daß Fachleute Gewaltspiele in einen Zusammenhang mit Amokläufen Jugendlicher bringen?

Sollte vor diesem Hintergrund der Aufenthalt von Minderjährigen in einer Kaserne unterbleiben?

Wenn Schulabgänger sich über die Bundeswehr als Arbeitgeber informieren wollen: Könnte dies über einen - vorher vom Bildungsministerium geprüften! - Film geschehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rainer Arnold
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20.10.2009
Rainer Arnold
Sehr geehrter Herr ,

auch ich habe nur den Kopf geschüttelt über diesen unerhörten Vorfall. Doch wo Menschen arbeiten, werden eben auch Fehler gemacht, dass wissen Sie bestimmt so gut wie ich. Nun zu Ihren Fragen:

zu 1. Natürlich kann niemand ausschließen dass sich ein ähnlicher Vorfall nicht irgendwann wiederholen könnte. So etwas kommt vor, wo Menschen arbeiten. Ich gehe aber fest davon aus, dass das Bundesverteidigungsministerium disziplinarische Maßnahmen ergreifen wird, die mit Sicherheit ihre Wirkung nicht verfehlen werden.

zu 2. Der Vorfall wird in einer der kommenden Sitzungen des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag erörtert werden.

zu 3. In der öffentlichen Diskussion spielen sog. Gewaltspiele immer wieder eine Rolle. Die Aufarbeitung der schrecklichen Amokläufe von Jugendlichen wie der von Winnenden zeigt aber, dass diese Spiele nur ein Puzzleteil von vielen darstellen. Die Beweggründe, die zu einem Amoklauf geführt haben, sind viel zu komplex, um sie auf einen so einfachen Grund allein zurückzuführen.

zu 4. Nein. Die Bundeswehr ist Teil unserer Gesellschaft. Familien mit Kindern haben dort ebenso ihren Platz, wie die Soldaten.

zu 5. Es gibt eine Vielzahl von hervorragenden Filmen, die über die Bundeswehr und ihre Aufgaben informieren. Viele sind vom Bundesverteidigungsministerium produziert und nehmen ihre Verantwortung gegenüber jungen Menschen durchaus wahr.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold
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