Sabine Leidig (DIE LINKE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Sabine Leidig
© Sabine Leidig
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Biologielaborantin
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführerin im Bundesbüro von Attac
Wohnort
Heidelberg
Wahlkreis
Odenwald
Ergebnis
6,8%
Landeslistenplatz
1, Hessen
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Partei DIE LINKE auch Regierungsverantwortung übernehmen muss, wenn sich dadurch die Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Menschen deutlich verbessern lassen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass es Koalitionen gibt, in denen das möglich ist und in denen die Kernpunkte linker Politik umgesetzt werden: Umverteilung von oben nach unten; Mehr soziale Sicherheit; Schritte zur Demokratisierung der Wirtschaft und Entmilitarisierung sind aus meiner Sicht dazu die wesentlichen Stichworte.. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
04.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leidig,

ich bitte um Sie um Stellungnahme zu folgender Frage. Seit Jahren fordern Bürgerrechtler, Juristen und Historiker Informationsfreiheitsgesetze nach dem Vorbild des US-amerikanischen Freedom of Information Act. Diesem ist es sogar zu verdanken, dass Dokumente aus den geheimen Archiven des CIA ans Tageslicht kamen und der öffentlichen Diskussion um geheimdienstliche Tätigkeit eine Basis verschaffen konnten. Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder erweisen sich hingegen in der bisherigen Gestaltung und Anwendung als Denkmäler für den Obrigkeitsstaat. Wie denken Sie darüber?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Leidig
1Empfehlung
06.09.2009
Sabine Leidig
Sehr geehrte Frau ,

es gilt nach wie vor der überkommene Grundsatz des Amtsgeheimnisses. Die Wissensbestände der Verwaltung sind dementsprechend grundsätzlich nur einem begrenzten Personenkreis nämlich den Amtsträgern zugänglich. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat in den drei Jahren seines Bestehens kaum dazu beigetragen, Politik transparenter zu machen. Das Gesetz kennt zahlreiche Ausnahmetatbestände, die den Anspruch des Bürgers auf Information ins Leere laufen lassen. Es werden eben nicht nur persönliche Daten Dritter geschützt, sondern nach wie vor steht das Wohl des Staates über dem Anspruch des Bürgers auf Auskunft. Hinzu kommt: Die für die Bearbeitung der Anträge fälligen Gebühren schrecken ebenso ab, wie die Hinhaltetaktik der Behörden. Und in den meisten Fällen stellen sich die Gerichte auf die Seite der Auskunft verweigernden Stellen.

In den Bundesländern, die bereits eigene Informationsfreiheitsgesetze haben, sieht es nicht anders aus. Bürgerinnen und Bürgern wird ein Informationsrecht nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn sie ein rechtliches Interesse an den begehrten Informationen nachweisen können. Einige Bundesländer wie z.B. Hessen haben noch gar kein entsprechendes Gesetz erlassen.

Die Informationsfreiheitsgesetze sollen mit der hergebrachten Verwaltungstradition des Amtsgeheimnisses brechen und einen voraussetzungslosen und interesselosen Zugang zu Informationen gewähren. Sie sollen bewirken, dass öffentliche Stellen ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen. Für eine auf dem Demokratieprinzip aufbauende Rechts- und Gesellschaftsordnung ist dieser uneingeschränkte Zugang zu Informationen unabdingbar. Eine transparente Verwaltung ist Grundvoraussetzung für die effektive Wahrnehmung demokratischer Bürgerrechte. In der bisherigen Ausprägung besteht Transparenz nur zur Wahrnehmung und zum Schutz von Partikularinteressen (indem Behördenakten einzelnen bei Vorliegen eines besonderen rechtlichen Interesses zugänglich gemacht werden), aber eben nicht für den Citoyen zur Beteiligung an der gemeinsamen Suche nach dem Allgemeininteresse. Nur bei entsprechender Informiertheit, die ein detailliertes Bild von Sachverhalten und Vorgängen vermittelt, können Bürgerinnen und Bürger an staatlichen Entscheidungsprozessen teilhaben und diese mit gestalten. Das demokratische Grundrecht, an Problemlösungen, Sachdebatten, wahlbezogenen Diskussionen, Wahlen und Volksabstimmungen als Einzelpersonen, in Gruppen, in Verbänden oder Parteien teilzunehmen, erfordert den Zugang zu einer umfassenden Informationsbasis.

Neben der Stärkung dieser partizipativen Seite soll das Informationsrecht auch die Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sichern und stärken. Im demokratischen Rechtsstaat beauftragen Bürgerinnen und Bürger die politischen Repräsentanten und sonstigen öffentlichen Amtsträger durch Wahlen mit der Wahrnehmung von Entscheidungsbefugnissen und behalten das Recht der Kontrolle zurück. Die Ausübung dieser Kontrolle ist aber nur unter der Voraussetzung des uneingeschränkten voraussetzungslosen Zugangs zu Informationen möglich. Den Zugang zu Informationen von einem besonderen rechtlichen Interesse abhängig zu machen ist mit dem Demokratieprinzip daher nicht vereinbar. Die Gewährung des freien Zugangs zu Informationen ist demnach nicht als lästige Verpflichtung zu betrachten, sondern im Interesse demokratischer Meinungs- und Willensbildung zu respektieren und zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sabine Leidig
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
08.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leidig,

setzt sich die Linke für eine vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ein? Durch welche (gesetzgeberischen) Maßnahmen will sie das gegebenenfalls erreichen? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Leidig
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Sabine Leidig
Sehr geehrte Frau ,

Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgendern wirkt rechtlich wie sozial. Einer Politik sozialer Kälte stellen wir unsere Forderungen nach wirklicher Gleichstellung, sozialer und rechtlicher Unterstützung und wirksamer Akzeptanz entgegen. Im Mittelpunkt müssen die Anerkennung der Identität und die Gewährleistung der Entfaltungsmöglichkeit jeder und jedes Einzelnen stehen. Wie Menschen leben und wen sie lieben, ist ihre ureigene Privatangelegenheit. Trotzdem wird auch dieser Kernbereich des Privaten nicht nur durch gesellschaftliche Konventionen, sondern auch durch Gesetze bestimmt. Der Staat ist verpflichtet, ein gleichberechtigtes Leben für Alle in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu sichern. Um die rechtliche und soziale Gleichstellung aller Lebensweisen zu stärken ist der Schutz vor Diskriminierung in die Verfassung aufzunehmen. DIE LINKE. fordert die Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Ein bisschen Gleichheit gibt es nicht! Die eingetragene Partnerschaft besitzt weniger Rechte als die heterosexuelle Ehe. Der weitgehenden Angleichung der Pflichten von eingetragenen Partnerschaften und Eheleuten ist bis heute nicht die rechtliche Gleichbehandlung gefolgt. Nach wie vor bleiben eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen von Rechten der Eheleute in verschiedenen Rechtsbereichen ausgeschlossen. Adoptionsrecht, Beamtenbesoldung und -beihilfe, Einkommenssteuer-, Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht sowie die Hinterbliebenenversorgung sind Beispiele für die fortdauernde Ungleichbehandlung und damit die fortdauernde Privilegierung der Ehe.

Entprivilegierung der Ehe: DIE LINKE. lehnt eine Bevorzugung von Ehepaaren durch das Gesetz ab. Sie fordert die Beseitigung aller an die Ehe geknüpfter Privilegien. Stattdessen muss der Staat alle Menschen unterstützen, die in ihrem Haushalt Kinder oder Pflegebedürftige betreuen. So sollen zum Beispiel Nachteile im Rentenrecht ausgeglichen werden, indem diese Betreuungszeiten für die Rente angerechnet werden. DIE LINKE. sieht die eingetragene Partnerschaft als neue Norm für schwule und lesbische Lebensweisen deshalb kritisch. Die grundsätzliche Diskriminierung bleibt bestehen. Gleichzeitig wird mit der gesonderten Rechtsform auch eine neue Sonderstellung homosexueller Paare in der Gesellschaft geschaffen.

Keine halben Sachen! Für ein wirksames AGG! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet diskriminierten Menschen und somit auch Schwulen, Lesben und Transsexuellen keinen hinreichenden Schutz. Zu kurze Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, finanzielle Hürden, das fehlende Verbandsklagerecht und die unzureichende Beweislastregelung sind strukturelle Barrieren, die einen effektiven Rechtsschutz vor Diskriminierung verhindern. Aufgrund des stumpfen Instruments AGG – das im Übrigen weit hinter der entsprechenden EU-Richtlinie zurückbleibt – kann in Deutschland weiterhin nahezu folgenlos diskriminiert werden.

In vielen Betrieben und an vielen Arbeitsplätzen ist ein Outing für Homosexuelle undenkbar. Weder gibt es Richtlinien, die ein Klima der Akzeptanz wirksam fördern, noch verbindliche Regelungen, die für Information und soziale Unterstützung sorgen. DIE LINKE. fordert die Anpassung geltenden Rechts an die EU-Antikdiskriminierungsrichtlinie. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, wollen wir die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen, ein Verbandsklagerecht, die Beweislastumkehr in Verfahren sowie Maßnahmen, die auf einen Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins zielen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sabine Leidig
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Frage zum Thema Außenpolitik
13.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leidig,

mich würde ihre Meinung bezüglich des Auslandseinsatzes der Bundeswehr in Afghanistan interessieren. Wie stehen sie, und wie steht ihre Partei dazu, Recht und Ordnung dort wieder herzustellen, und erreichen zu wollen, das das Land selbstständig für seine Sicherheit sorgen kann, und, noch viel wichtiger, was ist ihre Position gegenüber des aktuellen Bombeneinsatzes mit eventuell sogar zivilen Opfern,der von einem deutschen Soldaten angefordert wurde? Siehe auch dazu:
www.zeit.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Leidig
3Empfehlungen
15.09.2009
Sabine Leidig
Sehr geehrter Herr ,

DIE LINKE. lehnt den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr mit gutem Grund ab. Welches Recht und welche Ordnung sollten wir dort wiederherstellen? Mit der Stationierung von Eliteeinheiten wie der Schnellen Eingreiftruppe, dem Einsatz schwerer Waffen von Panzern bis zu Tornados schaffen wir keine friedensstiftenden Maßnahmen, Soldaten sind keine Entwicklungshelfer in Uniform. Was in Afghanistan passiert, ist Krieg und Deutschland ist Teil dieses Krieges. Mit der Konsequenz, dass inzwischen auch durch das Handeln deutscher Soldaten unschuldige Zivilisten getötet werden.

Wichtiger wäre aus meiner Sicht, die demokratischen Kräfte in Afghanistan zu stärken, für nationale Versöhnung zu wirken und dem Land eine eigene Entwicklung zu ermöglichen. Afghanistan muss die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu Demokratie finden zu können. Auf diesem Weg ist Hilfe nötig und möglich, das geht jedoch nicht mit Waffengewalt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sabine Leidig
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Ihre Frage an Sabine Leidig
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